Seite drucken
Gemeinde Trausnitz (Druckversion)

Steuern, Abgaben, Gebühren

Steuern, Abgaben, Gebühren

Realsteuern (Hebesätze)
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)410 v.H.
Grundsteuer B (für die übrigen Grundstücke)380 v.H.
Gewerbesteuer340 v.H.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt für jeden Hund  25,00 EUR
Der ermäßigte Steuersatz für Jagdhunde, Zuchthunde mit
Nachweis und Hunde, die Einöden und Weilern gehalten werden
15,00 EUR
Für Kampfhunde i. S. des § 5a  250,00 EUR
Friedhofsgebühren
3.1Erstmaliger Erwerb des Grabnutzungsrechtes
für die Dauer von 15 Jahren bzw. 12 Jahren
bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr:
a) Einzelgrab für Kinder bis zum 5. vollendeten Lebensjahr432,00 €
b) Einzelgrab für Erwachsene  588,00 €
c) Doppelgrab für Erwachsene882,00 €
d) Urnenkammer1.050,00 €
e) Urnenerdgrab432,00 €
f) Urnenkreisel882,00 €
Bei Anlegung von Grüften wird ein Zuschlag von 50 v.H.
der festgesetzten Grabgebühr erhoben!
 
An sonstigen Gebühren werden erhoben:
3.2Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses  50,00 €
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt
a) pro Quadratmeter Grundstücksfläche0,64 EUR
b) pro Quadratmeter Geschossfläche 9,27 EUR
Benutzungsgebühren

Die Einleitungsgebühr beträgt pro Kubikmeter
Abwasser - ab 01.05.2021

3,99 EUR
Grundgebühren
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss von
netto
Qn 2,575,00 EUR/Jahr
Qn 6187,50 EUR/Jahr
Qn 10300,00 EUR/Jahr
Qn 15468,75 EUR/Jahr
Qn 25750,00 EUR/Jahr
über Qn 25 937,50 EUR/Jahr
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt für das Gemeindegebiet (ohne Söllitz und Köttlitz)
a) pro Quadratmeter Grundstücksfläche0,26 EUR
b) pro Quadratmeter Geschossfläche 1,28 EUR

Verbrauchsgebühren
Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers/netto - ab 20.04.20204,72 EUR
Grundgebühren 
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss von
netto
                                           Qn 2,5125,00 EUR/p.a.
Qn 6146,25 EUR/p.a.
Qn 10182,50 EUR/p.a.
Qn 15202,50 EUR/p.a.
Qn 25232,50 EUR/p.a.
Qn 40 und größer465,00 EUR/p.a.
Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Der Abgabesatz beträgt je Einwohner ab 01.01.2002 (im Jahr)17,90 EUR
http://trausnitz.de/de/unsere-gemeinde/informativ/steuern-abgaben-gebuehren/